Unsere Antworten auf die häufigsten Fragen zu unserer Praxis.
Stellen Sie bei sich, Ihrem Kind oder einem/r Angehörigen Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckbeschwerden fest, kontaktieren Sie bitte Ihre Ärzt*in. Diese erstellt eine Diagnose und verordnet bei Bedarf logopädische Therapie. Eine logopädische Therapie muss von einer Ärzt*in verschrieben werden.
Sie können ganz einfach hier unser Kontaktformular ausfüllen mit Ihren persönlichen Daten, Terminwünschen und anderen für uns wichtigen Informationen. Wir melden uns zeitnah telefonisch bei Ihnen zurück. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Therapieplätzen kann es zu Wartezeiten kommen. Wir bitten um Verständnis. Die therapeutische Qualität liegt uns sehr am Herzen. Jede Therapeutin in unserer Praxis hat logopädische Therapie-Schwerpunkte, so erhalten Sie für Ihren Behandlungsbereich jeweils die richtige Ansprechpartnerin.
Ein Rezept, bzw. eine Verordnung erhalten die meisten Patient*innen von ihrer Hausärzt*in. Aber auch ein/e Kinderärzt*in, HNO-Ärzt*in, Neurolog*in, Zahnärzt*in und Kieferorthopäd*in darf logopädische Therapie verordnen. Mit einer Verordnung für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie können wir die Therapie beginnen.
Ist auf der Verordnung kein sogenannter „dringlicher Handlungsbedarf“ vermerkt, haben Sie als Kassenpatient*in, unabhängig vom Quartal, 28 Tage Zeit mit der Behandlung zu beginnen. Sollte ein dringlicher Handlungsbedarf angekreuzt sein, muss die Therapie innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum beginnen, damit die Verordnung ihre Gültigkeit nicht verliert. Bitte informieren Sie uns hierüber entsprechend. Kam es wider Erwarten zu einem Irrtum oder Verzug durch Wartezeit, muss das Rezept noch einmal von der Ärzt*in neu ausgestellt werden. Als Privatpatient*in sind Sie nicht an diese Fristen gebunden.
Liegt eine ärztliche Verordnung für eine logopädische Behandlung vor, erstatten alle gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten. Für Kinder und Jugendliche besteht keine Zuzahlungspflicht. Erwachsene zahlen 10% Eigenanteil und 10€ Rezeptgebühr (pro Verordnung).
Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten in unterschiedlichem Umfang. Wir empfehlen, sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung über die Höhe und den Umfang der Kostenübernahme zu informieren. Zu Beginn der Therapie schließen wir mit Ihnen einen Behandlungsvertrag ab, der transparent über die Kosten informiert. Im Anschluss an die Behandlung erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können.
In der ersten logopädischen Therapieeinheit führen wir ein ausführliches Erstgespräch (Anamnese) und eine störungsspezifische Diagnostik durch. Diese Informationen sind die Basis für Ihre individuell zusammengestellte Therapieplanung und dienen darüber hinaus der Erfassung Ihrer persönlichen Daten.
Die meisten Patient*innen erhalten eine Verordnung über 10 Therapieeinheiten zu jeweils 30, 45 oder 60 Minuten Behandlungsdauer. Die Behandlung findet meist 1-2x wöchentlich statt. Je nach Verordnung des Arztes kann dies variieren. Über die insgesamte Dauer der logopädischen Behandlung kann vorab keine genaue Auskunft gegeben werden, da sie stark von Art und Schweregrad der Störung abhängig ist. Sollte der Therapiebedarf 10 Therapieeinheiten übersteigen, können nach Rücksprache mit Ihrer Ärzt*in weitere Verordnungen verschrieben werden.
Logopädie ist eine Übungstherapie – regelmäßiges häusliches Üben, unterstützt durch Eltern/Angehörige, ist der Schlüssel zu therapeutischen Fortschritten und festigt die erarbeiteten Inhalte der logopädischen Therapie. Hausaufgaben sind somit ein fester Bestandteil des Therapieerfolgs. Gerne geben wir Ihnen Hinweise und Tipps, die Sie in Ihren Alltag einbauen können, um den Behandlungsverlauf zu beschleunigen.
JA! Wir kommen gerne zu Ihnen nach Hause oder besuchen Sie im Pflegeheim. Wichtig ist, dass dies auf der ärztlichen Verordnung gekennzeichnet ist.
Um Terminausfälle zu reduzieren und unseren organisatorischen Ablauf aufrecht erhalten zu können, bitten wir Sie Termine 24 Stunden vor Therapiebeginn telefonisch oder per Mail abzusagen. Danach ist eine Absage kostenpflichtig.